AGB

Soweit nicht anders vereinbart gelten folgende Bedingungen:

Honorar

Das Honorar umfasst die Dolmetschleistung zzgl. optionaler Positionen. Auf Wunsch kann der Einsatz an einem zu vereinbarenen Ort durchgeführt werden. Ansonsten ist eine Zuschaltung vom Homeoffice aus möglich.

Aufgrund von § 4 Nr. 16 Buchst. l UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Es wird eine Beauftragung für simultanes Dolmetschen angenommen, auch wenn dies im bisherigen Austausch nicht explizit genannt wurde. Das Dolmetschen von und in Gebärdensprache geschieht grundsätzlich simultan, dies ist für die gesamte Einsatzzeit anzuwenden.

Informationsmaterial

Informationen über zu verdolmetschende Inhalte des Auftrags werden selbständig mittels einschlägiger Informationsquellen (Internetauftritt der Firma/Stelle) erarbeitet. Sollten zusätzliche Hinweise notwendig oder hilfreich sein, so bitte ich Sie, mir diese, wenn möglich, unter der Vorgabe des vertrauensvollen Umgangs damit, zur Verfügung zu stellen.

Pausenregelung

Bei Aufträgen, die länger als 1,5 Stunden dauern und ohne Doppelbesetzung durchgeführt werden, sind Pausen notwendig, um die Qualität des Dolmetschens aufrechtzuerhalten. Es wird gebeten, die Bitten des Dolmetschers um Pausen zu beachten. Häufigkeit, Art und Länge der Pausen sind situationsabhängig.

Stornierung

Bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 10 Tagen vor dem jeweiligen Termin ist das ausgefallene Honorar in voller Höhe zu zahlen (dies umfasst veranschlagte Fahrt- und Dolmetschzeiten). Dies gilt, wenn für den gebuchten Zeitraum kein adäquater Ersatztermin wahrgenommen werden kann.

Zahlungsziel

Das Zahlungsziel ist sofort, ohne Abzüge.

Haftungsausschluss

Für vollständige oder teilweise Störungen des Internets, fehlerhafte Bild- und Tonübertragung wird keine Haftung übernommen.

Dolmetschhonorar

Beispiele für Dolmetschhonorar für Aufträge im Großraum München (weiter entfernt liegende Aufträge auf Anfrage), auch Videodolmetschaufträge:

Bei Vor-Ort-Aufträgen jeweils zzgl. Fahrtkosten

0,5 Std. Dolmetschen: 255,00 €

1,0 Std. Dolmetschen: 297,50 €

1,5 Std. Dolmetschen: 340,00 € (Doppelbesetzung notwendig)

2,0 Std. Dolmetschen: 382,50 € (Doppelbesetzung notwendig)

2,5 Std. Dolmetschen: 425,00 € (Doppelbesetzung notwendig)

3,0 Std. Dolmetschen: 467,50 € (Doppelbesetzung notwendig)

3,5 Std. Dolmetschen: 510,00 € (Doppelbesetzung notwendig)

4,0 Std. Dolmetschen: 552,50 € (Doppelbesetzung notwendig)

8,0 Std. Dolmetschen: 892,50 € (Doppelbesetzung notwendig)

Optionale Positionen

Hierbei wird die obige Dolmetschleistung aufgezeichnet, und zusätzlich folgende Positionen (auch im Nachhinein) in Anspruch genommen, s. untenstehende Tabelle:

+ angefangene zusätzliche halbe Stunde: 42,50 €

+ Aufnahme für interne Nutzung: z. B. Unterweisungen, grundlegende Schulungen, zeitversetzte Wiedergabe bei Schichtarbeit, Live-Streaming in andere Standorte. Die Aufzeichnung gilt als abgenommen, wenn keine explizite Korrektur zusätzlich bestellt wurde. Die Nutzung der Aufnahme ist nach Zahlungseingang (Kulanzfrist 1 Monat) erlaubt.

Dauer des Einsatzes in Std., interne Nutzung in €:
0,5 Std. 100 €
1 Std. 100 €
1,5 Std. 150 €
2 Std. 200 €
2,5 Std. 200 €
3 Std. 200 €
3,5 Std. 200 €
4 Std. 250 €
4,5 Std. 250 €
5 Std. 250 €
5,5 Std. 275 €
6 Std. 300 €
6,5 Std. 325 €
7 Std. 350 €
7,5 Std. 375 €
8 Std. 400 €

+ Mitschnitt/Aufnahme zur Veröffentlichung: z. B. dauerhafte oder Live-Veröffentlichung im Internet inkl. sämtlicher Plattformen, auf Messen, öffentlichen Veranstaltungen. Die Aufzeichnung gilt als abgenommen, wenn keine explizite Korrektur zusätzlich bestellt wurde. Keine Nutzung für Werbung im Rundfunk/Fernsehen, ebenso im Internet als vorgeschaltetes Werbevideo! Die Nutzung der Aufnahme ist nach Zahlungseingang (Kulanzfrist 1 Monat) erlaubt.

Dauer des Einsatzes in Std., externe Nutzung in €:
0,5 Std. 200 €
1 Std. 200 €
1,5 Std. 250 €
2 Std. 250 €
2,5 Std. 350 €
3 Std. 350 €
3,5 Std. 400 €
4 Std. 400 €
4,5 Std. 450 €
5 Std. 500 €
5,5 Std. 550 €
6 Std. 600 €
6,5 Std. 650 €
7 Std. 700 €
7,5 Std. 750 €
8 Std. 800 €

Allgemeine Informationen zur Preisgestaltung

Dolmetscheinsätze werden mit Gesamtbetrag angegeben. Kurze Aufträge sind im Vergleich zu langen Aufträgen anders zu bepreisen. Hintergrund ist eine Einpreisung von veranschlagten Einsatzzeiten, die für jeden Einsatz, unabhängig von der Länge, anfallen.

Dolmetscheinsätze vor Ort bieten die besten Bedingungen. Vor Ort kann die Akustik und Situation gut gesteuert werden, die Leistung steigt. Videodolmetscheinsätze durch Zuschaltung sind möglich, werden jedoch durch die Arbeitsbedingungen wie Technik, Aufmerksamkeit, Absprachen mit Co-Dolmetscher:nnen, Teilnehmenden, Akustik und Qualität des Signals beeinflusst und erschwert.

Vorbereitungszeit und Nachbereitungszeit (um sich inhaltlich auf Ihren Auftrag einzustellen, und um die Konzentrationsfähigkeit wieder herzustellen) wird mitberechnet, um die beste Qualität liefern zu können.

Die Bezuschussungsempfehlungen des Inklusionsamts (für Aufträge im Arbeitsleben) berücksichtigen Fahrtzeiten, die ebenfalls evtl. bezuschusst werden können. Grundidee hierfür ist das JVEG (Justiz-Vergütungs-und-Entschädigungsgesetz), welches auf behördlicher Ebene die Vergütung von Dolmetschern regelt, und den gesamten zeitlichen Aufwand entschädigt. Das Inklusionsamt hat diese Idee weitergeführt, und eine Trennung in Fahrt- und Dolmetschzeiten vorgesehen. Auf der Rechnung wird daher bei Vor-Ort-Aufträgen der Beginn und das Ende der Fahrtzeit angegeben. Bei der bloßen Nennung eines eingepreisten Gesamtbetrags könnten keine Zuschüsse fließen, was zum Nachteil der beantragenden Firma wäre.